Auto|anti|gen

autoantigen

vom Immunsystem des Körpers (s.a. Surveillance) nicht als „körpereigen“ (self) akzeptierte körpereigene, bestimmten Zellen oder Zellstrukturen (z.B. dem Zellkern) entstammende Substanz, die zu Autosensibilisierung führt, d.h. zu Bildung gegen sie gerichteter Antikörper (AK) = Autoantikörper (als Voraussetzung für eine Autoimmunkrankheit). Für die Entstehung der Autoantigenität werden folgende Theorien diskutiert: a) Eintritt körpereigener Substanzen in die Blutbahn, die während der Ausbildung der Immuntoleranz keinen Kontakt zum Immunsystem hatten (von diesem „sequestriert“ waren; Sequestrationstheorie; s.a. Selektionstheorie); b) das natürliche Vorkommen von Determinanten körpereigener Antigene (AG) auf Fremdsubstanzen, z.B. als „nephritogene“ Polysaccharide mancher Streptokokken, gegen die – nach Infektion – AK gebildet werden, die aber auch gegen Körpersubstrat mit analogen Determinanten wirksam sind (Kreuzreaktionstheorie); c) Veränderungen körpereigener AG durch inkorporierte Giftstoffe, z.B. durch organische Lösungsmittel beim Goodpasture-Syndrom: Die gegen die veränderten AG gebildeten AK wirken aber auch gegen die unverändert gebliebenen Strukturen (Alterationstheorie); d) Ergänzung körpereigener Haptene durch großmolekulare Fremdsubstanzen, woraus dann Antigenität resultiert (Komplettierungstheorie); analog die Komplettierung körperfremder Haptene durch großmolekulare Körpersubstrate. – Auch Veränderung von Immunzellen durch Viruseinwirkung wird diskutiert (Demaskierung oder Sequestrierung von Protein-Teilstrukturen).

Verwandte Themen:

Autoantikörper; Autoepitop; Autoimmunkrankheit; Autoreaktivität; Autosensibilisierung; Endoantigen; Goodpasture-Syndrom; Immunisierung, aktive 3); Immunkomplexkrankheiten; Selektionstheorie; Surveillance

© Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl.