Embryo|transfer

Syn.: ET (Abk.)

embryo transfer

Übertragung (Verbringen) des oder der nach extrakorporaler Befruchtung (= In-vitro-Fertilisation) in einem speziellen, für die „Brutpflege“ geeigneten Medium für ca. 48–72 Std. inkubierten „Embryos“ (frühembryonaler Zellverband bis Blastozyste) in die physiologisch zur Aufnahme des Eies (s.a. Nidation) bereite bzw. hierfür künstlich (hormonal synchron) stimulierte Gebärmutterhöhle oder den Eileiter; u. zwar in die Gebärmutter oder den Eileiter der genetischen Mutter (= die Frau, der das Ei entnommen wurde) oder aber einer nichtgenetischen Mutter (die Eizelle entstammt einer der sterilen Frau gegenüber als Spenderin fungierenden Frau [„Eizellspende“]; oder es handelt sich um eine die Austragung des Retortenbabys übernehmende „Leih-“ oder „Mietmutter“). – Die benötigte Eizelle wird nach Anregung der Follikelreifung unter Ultraschallkontrolle mittels Punktionsnadel (durch Vakuumpumpensog) entnommen u. anschließend mit Sperma des Ehemannes oder Fremdsperma zusammengebracht (Frisch- oder tiefgekühltes Sperma). – Meist werden mehrere Eizellen gewonnen u. befruchtet (die nicht ad hoc zum Transfer gelangenden können konserviert werden). Die gesetzlichen Richtlinien sind im Embryonenschutzgesetz (ESchG) festgelegt. S.a. Sterilität.

Verwandte Themen:

Befruchtung, extrakorporale; Embryonenschutzgesetz; ET 1); Fertilisation 1); Fertilisation, assistierte; Gametentransfer, intratubarer; ICSI; In-vitro-Fertilisation; IVF; Leihmutter; Nidation; Ovulationstiming; Retortenbaby; Sterilität; Surrogat-Mutter

Ausgewählte Internet-Seiten:

Cochrane Pregnancy and Childbirth Group
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

© Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl.