Cad|mi|um

Syn.: Kadmium; Cd (Abk.)

cadmium

Fach: Chemie

2-wertiges, leicht verformbares, niedrig schmelzendes Metall; Atomgew. 112,40, OZ 48. Kommt u.a. im menschlichen Körper als Spurenelement vor. Ist in allen chemischen Verbindungen u. Zustandsformen giftig (hemmt die oxidative Phosphorylierung, blockiert SH-haltige Enzyme). Die Vergiftung durch Einatmen von Cd-Staub oder -Rauch bzw. durch Verschlucken von Cd-Verbindungen führt in der akuten Form zu Schwindel, Übelkeit, Trockenheit im Hals, nach 24 Std. zu Bronchitis, Bronchopneumonie, evtl. zu akutem Lungenödem (u.U. zu nachfolgender Pneumonitis mit Fibrose), als Schluckvergiftung zu Erbrechen, Durchfall, Leberschädigung. Die chronische Form führt zu Geruchsstörung (Anosmie; Frühsymptom!), Schnupfen (mit Geschwüren, Atrophie der Nasenschleimhaut), goldgelbem Cd-Saum der Zahnhälse, Lungenemphysem u. Nierenschäden (Cadmium-Nephropathie: interstitielle Nephritis oder akute Tubulusnekrose mit Eiweißausscheidung), später zu Kachexie, Anämie, Gangstörungen (durch Osteoporose, Dauerfraktur), u. zwar infolge Cd-Ablagerung in den Organen; gilt ggf. als entschädigungspflichtige Berufskrankheit. Cd wirkt gentoxisch u. ist ein Karzinogen; langzeitige berufliche Exposition kann zur Entstehung eines Prostatakarzinoms führen.

Verwandte Themen:

Cd; Kadmium; Schwermetallsaum

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Leitlinien für Ärzte zur arbeitsbedingten Cadmium-Intoxikation
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© Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl.