Berufs|krankheit

Syn.: BK (Abk.)

occupational disease

Tabelle

durch schädigende Einwirkungen (physikalisch, chemisch etc.) des Berufs bedingte – meist chronische – Erkrankung, i.e.S. eine solche, welcher der Gesetzgeber wegen der Gefahr der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit einen Versicherungsschutz gewährt, d.h. die als „anzeige- u. entschädigungspflichtige“ Erkrankung gemäß gültiger Berufskrankheiten-Verordnung (Tab.) gilt. – Jedoch ist im Einzelfall auch Entschädigung weiterer Krankheiten möglich, sofern nach neuen Erkenntnissen die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Ausgewählte Internet-Seiten:

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin
Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Uni Düsseldorf
Leitlinien für arbeitsmedizinisch relevantes ärztliches Handeln

© Urban & Fischer 2003 – Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl.